Entschädigungssatzung

Mit der Entschädigungssatzung werden die Aufwandsentschädigung der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, der Ehrenbeamtinnen und der Ehrenbeamten sowie der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger geregelt die für die Gemeinde Mechow tätig sind.

Die aktuell gültige Entschädigungssatzung wurde am 11. Dezember 2003 in Kraft gesetzt und später durch die Nachträge I. und II. angepasst.

2009 | Entschädigungssatzung

Anpassungen erfolgten durch nachfolgende Nachträge.

2004 | Nachtrag I.
2009 | Nachtrag II.